100% Ökostrom von den Stadtwerken Fürstenfeldbruck
Als regionaler Stromversorger seit über 130 Jahren haben wir einen anderen Bezug zu Mensch, Natur und Landstrich als Energiekonzerne. Wir achten auf eine nachhaltige und ökologisch sinnvolle Lösung für den täglichen Energiebedarf.
Dies bestätigt auch seit vielen Jahren unsere Auszeichnung mit dem TOP-Lokalversorger-Siegel durch das unabhängige Energieverbraucherportal. Dabei werden neben dem Preis auch das Umwelt- und regionale Engagement sowie die Servicequalität bewertet.
Wer sich wie wir seiner Region verbunden fühlt, findet bei uns den richtigen Anschluss: Wir beliefern 100 % unserer Kunden mit 100 % Ökostrom.
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Was ist Ökostrom?
Ökostrom wird aus sogenannten erneuerbaren Energien wie z. B. Wind-, Solar oder Wasserkraft gewonnen. Die Anlagen verteilen sich über ganz Europa. Im Gegensatz zu konventionellen Energieträgern wie Kohle- und Atomstrom entstehen bei der Energiegewinnung durch erneuerbare Energien weder Co2-Emissionen noch atomarer Abfall. Das RE steht für REgionales Investement und REgionales Engagement. Wir verpflichten uns, dass wir pro Kliowattstunde Ökostrom RE in Klimaschutzprojekte in unserem Versorgungsgebiet investieren.
Wie wird sichergestellt, dass es sich wirklich um Ökostrom handelt?
Um sicherzustellen, dass es sich auch wirklich um Ökostrom handelt, gibt es das Herkunftsnachweisregister des Umweltbundesamtes. Ein Herkunftsnachweis ist so etwas wie eine Geburtsurkunde für Strom. Darin wird vermerkt wie und wo der Strom erzeugt wurde. Die Herkunftsnachweise werden im Umweltbundesamt nach gesetzlichen Vorgaben verwaltet und entwertet.
Worin liegen die Vorteile Ökostrom zu beziehen?
Da immer mehr Menschen Ökostrom beziehen, muss mehr Ökostrom in den europäischen „Stromsee“ eingespeist werden. Damit dieser nicht über die Ufer tritt, muss die Zufuhr von konventionell erzeugtem Strom gedrosselt und die Produktion zurückgefahren werden. Der „Stromsee“ enthält elektrischen Strom jeder Art, regenerativ wie konventionell erzeugtem. Ihm wird soviel Strom entnommen, dass der Bedarf der Kunden gedeckt wird. Gleichzeitig muss genau diese Menge wieder eingespeist werden, um den „Wasserspiegel“ konstant und Stromnetz das stabil zu halten.
Vom TÜV geprüft
Der gesamte Stromabsatz der Stadtwerke Fürstenfeldbruck stammt aus regenerativen Quellen und ist klimaneutral – das bestätigt der TÜV Nord per Zertifizierung und wird die Einhaltung jährlich überprüfen. So können Sie auch in Zukunft immer sicher sein, dass die Stadtwerke Fürstenfeldbruck ihrem hohen Verantwortungsbewusstsein für Mensch und Natur zu 100 % gerecht werden.
Zum Zertifikat bis 31.12.2024Informationen zu Ihrem Strom
Stromkennzeichnung
Transparent informiert
Unter Stromkennzeichnung versteht man die gesetzlich vorgeschriebene Information an Endverbraucher von Strom über dessen Erzeugung. Sie beinhaltet die prozentuelle Aufteilung der Energieträger, aus denen der Strom erzeugt wird, welcher an den Endverbraucher geliefert wird.
Sollten Sie zum Thema Stromkennzeichnung noch Fragen haben, steht Ihnen unser Kundenservice jederzeit zur Verfügung.
Zählerablesung
Unser Service bei Ihnen Zuhause
Bevor wir Ihnen eine Rechnung ausstellen und zuschicken können, müssen zuerst die nötigen Verbrauchswerte ermittelt werden. Dazu kommen in der Regel unsere Ableser zu Ihnen ins Haus oder Sie erhalten eine Ablesekarte von uns.
Oder nutzen Sie unseren Quick-Link!
Damit haben Sie die Möglichkeit uns Ihren Zählerstand schnell und unkompliziert zu übermitteln.
Abschlagsberechnung
Ihr Verbrauch ist uns wichtig
Sie als Energiekunde der Stadtwerke Fürstenfeldbruck verbrauchen Tag für Tag Strom, den wir Ihnen einmal jährlich in Rechnung stellen. Die Summe Ihres Rechnungsbetrages zahlen Sie als sogenannte Abschläge. Anhand Ihrer Verbrauchszahlen aus dem Vorjahr können wir für das aktuelle Kalenderjahr elf gleiche Abschläge berechnen und so im Januar des Folgejahres eine Abrechnung erstellen. Diese erhalten Sie üblicherweise Ende Januar.
Auf Wunsch sind gegen Entgelt auch Zwischenabrechnungen möglich. Setzen Sie sich hierzu bitte mit unserem KundenCenter in Verbindung.
Strompreisbestandteile
Wie setzt sich der Strompreis zusammen?
Grundsätzlich besteht der Strompreis aus drei Komponenten:
a) Kosten für Strombeschaffung und -vertrieb
Nur diese Kosten sind in einem bestimmten Rahmen vom Energieversorger beeinflussbar.
b) Regulierte Netzentgelte und Messstellenbetrieb
Die Kosten für die Netzinfrastruktur werden über die Netzentgelte auf die Netznutzer, also die Stromkunden im jeweiligen Versorgungsgebiet, verteilt. Die Regulierungsbehörden von Bund (Bundesnetzagentur) und Ländern (z.B. Regierung von Oberbayern) prüfen und genehmigen die Netzentgelte.
Die Entgelte für die Nutzung der Stromnetze steigen deutlich an. Eine wesentliche Ursache dafür ist, dass aufgrund des starken Wachstums der Erneuerbaren Energien die Netze massiv aus- und umgebaut werden müssen.
c) Umlagen, Abgaben und Steuern
Unter die staatlich verursachten Preisbestandteile fallen die Umlagen aus dem Erneuerbare-Energien- Gesetz (EEG), dem Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz (KWK-G §9 Abs. 7), der Strom-Netzentgeltverordnung (StromNEV §19), der Offshore-Umlage (EnWG-E § 17f), Umlage Abschaltbare Lasten (§18 AbLaV) sowie die Konzessionsabgabe (KAV), die Stromsteuer (StromStG §3) und die Mehrwertsteuer (UStG).
Im Jahr 2020 betragen die nicht beeinflussbaren Preisbestandteile, bestehend aus Umlagen, Abgaben und Steuern sowie den Netzentgelten damit rund 74 % des Strompreises für Haushaltskunden – unabhängig von welchem Energieversorgungsunternehmen Sie Ihren Strom beziehen.
Staatlich verursachte Kostenbestandteile
Preisbestandteile | Preise 2023 netto | Preise 2024 netto |
---|---|---|
EEG-Umlage | 0,000 ct/kWh | 0,000 ct/kWh |
KWK-G Aufschlag | 0,357 ct/kWh | 0,275 ct/kWh |
§19 StromNEV-Umlage | 0,417 ct/kWh | 0,643 ct/kWh |
§17f Offshore-Haftungsumlage | 0,591 ct/kWh | 0,656 ct/kWh |
§18 Umlage Abschaltbare Lasten | 0,000 ct/kWh | 0,000 ct/kWh |
Summe | 1,365 ct/kWh | 1,574 ct/kWh |
Wie sind die staatlich verursachten Kostenbestandteile definiert?
EEG-Umlage
Mit der EEG-Umlage wird die Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien, also aus Windkraft, Wasserkraft, Fotovoltaikanlagen etc. gefördert. Die EEG-Umlage ist zum 01.07.2022 weggefallen.
KWK-G Aufschlag
Mit dem KWK-G-Aufschlag wird die ressourcenschonende, gleichzeitige Erzeugung von Strom und Wärme gefördert.
§ 19 StromNEV-Umlage
Mit der § 19 StromNEV-Umlage wird die Entlastung bzw. Befreiung stromintensiver Unternehmen von Netzentgelten finanziert. Sie soll die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandortes Deutschland sichern.
Offshore-Haftungsumlage
Mit der Offshore-Haftungsumlage nach § 17 Energiewirtschaftsgesetz, werden die Risiken der Anbindung von Offshore-Windparks an das Stromnetz abgesichert.
Umlage Abschaltbare Lasten
Mit der Umlage „Abschaltbare Lasten“ nach § 18 AbLaV sollen drohende Instabilitäten des Stromnetzes durch Lastabwurf großer Verbraucher abgewendet werden. Die Großverbraucher erhalten hierfür eine Entschädigung.
Konzessionsabgabe
Die Konzessionsabgabe ist ein Entgelt an die Kommune für die Mitbenutzung von öffentlichen Verkehrswegen durch Versorgungsleitungen. Ihre Höhe variiert in Abhängigkeit von der Gemeindegröße zwischen 1,32 und 2,39 ct/kWh.
Stromsteuer
Die Stromsteuer ist eine durch das Stromsteuergesetz geregelte Steuer auf den Energieverbrauch. Sie beträgt aktuell 2,05 ct/kWh netto.
Mehrwertsteuer
Die Mehrwertsteuer wird für den gesamten Strompreis mit all seinen Bestandteilen, also auch auf alle Abgaben und Umlagen, erhoben. Sie beträgt 19 %.
Sonstige Kosten
Zusätzlicher Abrechnungsservice | Verzugskosten (umsatzsteuerfrei) |
Unterjährige Abrechnung 17,85 € | Mahnung 2,50 € |
Versand einer Rechnungskopie 2,98 € (2,50 € netto) | Bankkosten Rücklastschrift (Betrag abhänging von den Kosten der jeweiligen Bank) |
Musterrechnung
Unsere Rechnung - einfach erklärt
Bei uns behalten Sie den Überblick: Wir erklären Ihnen, was die einzelnen Bestandteile unserer Rechnung bedeuten. Klicken Sie bitte auf folgenden Button:
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Hausanschluss
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Hierfür können Sie sich ganz einfach unser Antragsformular Strom herunterladen. Es kann am PC ausgefüllt werden, jedoch benötigen Sie zum Öffnen der Datei den Acrobat Reader. Wenden Sie sich danach an Ihren Elektriker, dieser wird Ihren Auftrag in Absprache mit uns abwickeln.
Eine Schritt für Schritt Anleitung zum Hausanschluss finden Sie unter folgendem link:
Zur Schritt für Schritt Anleitung
Netzgebiet
Hier finden Sie eine Übersichtskarte des Netzgebiets, das von den Stadtwerken Fürstenfeldbruck sicher und zuverlässig mit Strom versorgt wird.
Grundversorgung der Stadtwerke Fürstenfeldbruck
Die flexible Lösung
Allen Verbrauchern in unserer Versorgungsregion Fürstenfeldbruck, die sich für keinen anderen Tarif entscheiden, gewährleisten wir selbstverständlich unsere standardmäßige Grundversorgung. Das heißt, wenn sie an das Netz angeschlossen sind, erhalten Sie von der ersten Minute an Strom. Zum Beispiel auch, wenn Sie neu gebaut haben oder gerade erst in Ihr neues Heim umgezogen sind.
Ihre Tarifvorteile
- Fair versorgt - ganz automatisch
- Besonders flexibel: Ohne Vertragslaufzeit
- Attraktiv für Kunden mit Verbrauch im Niedertarif
Ihre Servicevorteile als Kunde
- Wir versorgen Sie zuverlässig
- Wir handeln umweltschonend und zukunftsorientiert im Interesse unserer Region
- Wir beraten Sie gerne zu Energiesparmöglichkeiten
- Auf Wunsch verleihen wir Ihnen jederzeit unsere Strommessgeräte: kostenlos!
- Unser Online-Service: Rechnungsarchiv jederzeit einsehen, Zählerstand online eingeben und vieles mehr