Das EEG und die Stadtwerke FFB fördert die Erzeugung aus Erneuerbaren Energien

Anlagenspezifische Informationen nach Leistungsgröße

Je nachdem, welche Leistung ihre Anlage hat, gelten unterschiedliche Anforderungen und Pflichten, die Sie als Anlagenbetreiber und wir als Netzbetreiber/Messstellenbetreiber einhalten müssen.
Für einen besseren Überblick haben wir die Anlagen in Leistungskategorien eingeteilt, damit Sie genau wissen, welche Unterlagen sie bereitstellen müssen und welche weiteren Anforderungen an Ihre Anlagengröße gestellt werden.
Die Wahl des Messkonzeptes wird bei jeder Anlagenkategorie benötigt, weshalb die Informationen zu diesem Kriterium übergeordnet aufgelistet werden.

Messkonzepte (Volleinspeisung / Überschusseinspeisung)
Das Messkonzept gibt an, wie Sie ihre Anlage nutzen möchten. Hier gibt es im Allgemeinen zwei Konzepte die angewandt werden.
Messkonzept 1: Überschusseinspeisung
Bei der Überschusseinspeisung wird Ihr Bezug aus dem Netz verringert und nur ein überschüssiger Teil der Einspeiseleistung ins Netz gespeist. Hierfür wird normalerweise ein Zweirichtungszähler installiert. Dieser misst den Anteil der ins öffentliche Netz einspeist, sowie den Strom der aus dem Netz bezogen wird. Hierdurch lässt sich eine fehlerfreie Abrechnung für die Einspeisevergütung garantieren.
Messkonzept 2: Volleinspeisung
Bei Volleinspeisung ins Netz wird ein separater Zähler, ein sogenannter Einspeisezähler, verwendet. Dieser erfasst die gesamte Energiemenge der Anlage, welche vollständig ins Netz eingespeist wird. 

Für welches Messkonzept Sie sich entscheiden, muss frühzeitig diskutiert werden, damit gegebenenfalls Ihr bestehender Zähler gewechselt oder ein neuer Zähler installiert werden kann. Hierfür vereinbart der Anschlussnehmer mit der Abteilung Netz- und Messstellenbetrieb der Stadtwerke Fürstenfeldbruck ca. 4 Wochen vor der endgültigen Inbetriebnahme einen Termin. Hierfür erreichen Sie uns unter der 08141/401 370 oder per E-Mail unter boeck@stadtwerke-ffb.de 

VBEW-Messkonzepte

Balkonanlagen bis 600 Watt

Sie möchten uns Ihre Mini-Balkonanlage, Ihr Plug-In-Modul oder Ihr Steckdosenmodul  melden?

Bitte beachten Sie dabei folgende Schritte:
1. Schritt: Melden Sie Ihre Anlage mit Hilfe unseres Anmeldeformulars an.
2. Schritt: Ein Elektroinstallateur bereitet Ihre Anlage einschaltfähig vor.
3. Schritt: Bitte kontaktieren Sie uns bezüglich der Setzung eines Zwei-Richtungszählers.
                  Telefon: 08141/401 370 oder per E-Mail: boeck@stadtwerke-ffb.de 
Besteht eine moderne Messeinrichtung in Ihrem Haushalt, kommt ebenfalls ein Mitarbeiter der Stadtwerke Fürstenfeldbruck, um die Photovoltaikanlage technisch zu kontrollieren und abzunehmen.
4. Schritt: Sie sind verpflichtet Ihre Anlage im Marktstammdatenregister anzumelden.
5. Schritt: Bitte teilen Sie uns jährlich am Ende des Jahres Ihren aktuellen Zählerstand mit.

Anlagen bis 100 kWp

Unterlagen für diese Anlagenkategorie:

1.(Vor)-Inbetriebsetzungsprotokoll 

2. Fertigmeldung (nach technischer Inbetriebnahme bei Photovoltaik-Anlagen bitte Fotos mit Datumsanzeige von Modulen und Wechselrichter vom Tag der Fertigstellung mitsenden)

3. Konformitätsnachweis:

a.    NA-Schutz (Vom Elektrofachunternehmen)

b.    Einheitenzertifikat (Vom Elektrofachunternehmen)

4.    Lageplan (Vom Elektrofachunternehmen)

5.    VBEW-Messkonzept

Leistungsspezifische Parameter:

Anlagensteuerung

Zusätzlich sind Sie verpflichtet eine Fernsteuerung ihrer Anlage zu ermöglichen. Diese wird benötigt, damit die Stadtwerke FFB bei Engpässen im Netz Ihre Anlage temporär herunterregeln oder abschalten können, um die Stromversorgung weiterhin zu gewährleisten.
Bei Anlagen unter 25 kWp ist die bisherige Mindestanforderung den Wechselrichter auf 70% zu begrenzen, um Leistungsspitzen im Netz abzufangen. Allerdings wurde diese Regelung zum 15.09.2022 abgeschafft. Ab diesem Zeitpunkt sind für Anlagen ≤ 25 kW keine technische Einrichtung zur Fernsteuerung mehr erforderlich. Bei Anlagen von 25 kWp bis 100 kWp ist weiterhin ein Rundsteuerempfänger zur Anlagenregelung vorgeschrieben. Diesen können Sie über den Messstellenbetrieb der Stadtwerke Fürstenfeldbruck erwerben. Hierfür erreichen Sie uns unter 08141/401 370 oder per E-Mail: boeck@stadtwerke-ffb.de.

Anlagen ab 100 kWp bis 135 kWp

Unterlagen für diese Anlagenkategorie:
1.    (Vor)-Inbetriebsetzungsprotokoll 
2. Fertigmeldung (nach technischer Inbetriebnahme bei Photovoltaik-Anlagen bitte Fotos mit Datumsanzeige von Modulen und Wechselrichter vom Tag der Fertigstellung mitsenden)
3.    Konformitätsnachweis:
a.    NA-Schutz (Vom Elektrofachunternehmen)
b.    Einheitenzertifikat (Vom Elektrofachunternehmen)
4.    Lageplan (Vom Elektrofachunternehmen)
5.    VBEW-Messkonzept
Anforderungen Redispatch 2.0 (verpflichtend):
1.    Benennung des Einsatzverantwortlichen (EIV) und des Betreibers der technischen Ressource (BTR) 
2.    Bereitstellung von Stammdaten
3.    Bereitstellung von Bewegungsdaten über Connect+
4.    Festlegung des Abrechnungsmodells
5.    Festlegung des Bilanzierungsmodells
Weitere Informationen zum Thema Redispatch 2.0.

Leistungsspezifische Parameter: 

Steuerung durch Fernwirkboxen
Bei einer Leistungsgröße von über 100 kWp wird eine sogenannte Fernwirkbox/Fernwirksteuerbox für die Erzeugungsanlage vorausgesetzt. Diese werden laut EEG 2021 §9 benötigt, damit der Netzbetreiber jederzeit die Ist-Einspeisung abrufen und die Einspeiseleistung ganz oder teilweise ferngesteuert reduzieren kann.
Sie beauftragen uns mit der Bestellung einer Fernwirkbox und wir vereinbaren einen Termin mit Ihnen, sobald das Gerät vorliegt. Allerdings kann sich die Lieferung aufgrund der derzeitigen Situation um mehrere Monate verzögern, weshalb Sie bei der Beauftragung rechtzeitig handeln müssen.
Anschließend wird die Fernwirkbox von dem Elektrofachunternehmen Ihrer Wahl installiert. Sobald der Einbau des Geräts abgeschlossen ist, führen wir einen Funktionstest noch vor der endgültigen Inbetriebnahme durch.

Direktvermarkter
Bei größeren Erzeugungsanlagen erhalten Anlagenbetreiber keine Einspeisevergütung mehr. Stattdessen kauft ein Vermarkter über den Börsenmarktwert den erzeugten Strom der Anlage. 
Damit dem Anlagenbetreiber keine Verluste zur EEG-Vergütung entstehen, wird über eine Marktprämie die Differenz ausgeglichen. Dabei passt sich der Förderbetrag der Markprämie automatisch der schwankenden Börsenerlöse an, wodurch die Vergütung über den Förderzeitraum konstant bleibt.
Alle Erzeugungsanlagen größer 100 kWp benötigen einen Direktvermarkter. Dieser muss so bestimmt sein, dass er zur Inbetriebnahme die erzeugte Energie vermarkten kann. Teilen Sie der Stadtwerke Fürstenfeldbruck Ihren Direktvermarkter vor Inbetriebnahme mit.

Anlagen ab 135 kWp 

Unterlagen für diese Anlagenkategorie:
1.    (Vor)-Inbetriebsetzungsprotokol
2. Fertigmeldung (nach technischer Inbetriebnahme bei Photovoltaik-Anlagen bitte Fotos mit Datumsanzeige von Modulen und Wechselrichter vom Tag der Fertigstellung mitsenden)
3.    Anlagenzertifikat:
a.    Anlagenzertifikat Typ A (Anlagen ab 950 kWp) 
b.    Anlagenzertifikat Typ B (Anlagen 135 kWp bis 950 kWp, Anschluss an der Mittelspannungsebene) 
4.    Lageplan (Vom Elektrofachunternehmen)
5.    VBEW-Messkonzept
Anforderungen Redispatch 2.0:
1.    Benennung des Einsatzverantwortlichen (EIV) und des Betreibers der technischen Ressource (BTR) 
2.    Bereitstellung von Stammdaten
3.    Bereitstellung von Bewegungsdaten über Connect+
4.    Festlegung des Abrechnungsmodells
5.    Festlegung des Bilanzierungsmodells
Weitere Informationen zum Thema Redispatch 2.0. 

Leistungsspezifische Parameter: 

Anlagenzertifikate

Ab dieser Leistungsgröße kann Ihre Anlage nicht nur im Niederspannungsnetz angeschlossen werden, sondern auch auf der Mittelspannungsebene. Sollte Ihre Anlage niederspannungsseitig angeschlossen werden, ergeben sich keine Änderungen zu der Anlagenkategorie „Anlagen ab 100 kWp bis 135 kWp“. 

Beim Anschluss in der Mittelspannungsebene reichen die bisherigen Konformitätsnachweise nicht mehr aus und es werden Anlagenzertifikate benötigt. Hierbei werden je nach Leistung der Anlage zwei Zertifikate unterschieden:

Das Anlagenzertifikat Typ A gewährleistet den netzkonformen Betrieb Ihrer Anlage im Netz und gewährt Ihnen einen dauerhaften Netzanschluss und die damit verbundene Vergütung. Ab 950 kWp ist dieses Zertifikat verpflichtend und gilt sowohl für Mittel- als auch Hochspannungsanschlüsse. Bei dieser Leistungsgröße ist kein Anschluss im Niederspannungsnetz vorgesehen. Genauere Informationen zu den Anforderungen erhalten Sie oder Ihr Elektrofachbetrieb über die Zertifizierungsstellen.

Das Anlagenzertifikat Typ B ist eine vereinfachte Form des Typs A und gilt für die Mittelspannungsebene bei einem Leistungsbereich von 135 kWp bis 950 kWp. Mit dem Zertifikat bescheinigen Sie die Einhaltung der VDE-AR-N 4110 (TAR Mittelspannung) gegenüber den Stadtwerken Fürstenfeldbruck. Dies gilt für alle Erzeugungsanlagen und Speichern in diesem Leistungsbereich verpflichtend. Die Bestandteile des Typs B erhalten Sie über die Zertifizierungsstellen.
Sollte Ihre Anlage nicht zertifiziert worden sein, so wird die Anlage nicht in Betrieb genommen und es kann keine endgültige Betriebserlaubnis erteilt werden.

Steuerung durch Fernwirkboxen
Bei einer Leistungsgröße von über 100 kWp wird eine sogenannte Fernwirkbox/Fernwirksteuerbox für die Erzeugungsanlage vorausgesetzt. Diese werden laut EEG 2021 §9 benötigt, damit der Netzbetreiber jederzeit die Ist-Einspeisung abrufen und die Einspeiseleistung ganz oder teilweise ferngesteuert reduzieren kann.
Sie beauftragen uns mit der Bestellung einer Fernwirkbox und wir vereinbaren einen Termin mit Ihnen, sobald das Gerät vorliegt. Allerdings kann sich die Lieferung aufgrund der derzeitigen Situation um mehrere Monate verzögern, weshalb Sie bei der Beauftragung rechtzeitig handeln müssen.
Anschließend wird die Fernwirkbox von dem Elektrofachunternehmen Ihrer Wahl installiert. Sobald der Einbau des Geräts abgeschlossen ist, führen wir einen Funktionstest noch vor der endgültigen Inbetriebnahme durch.

Direktvermarkter
Bei größeren Erzeugungsanlagen erhalten Anlagenbetreiber keine Einspeisevergütung mehr. Stattdessen kauft ein Vermarkter über den Börsenmarktwert den erzeugten Strom der Anlage. 
Damit dem Anlagenbetreiber keine Verluste zur EEG-Vergütung entstehen, wird über eine Marktprämie die Differenz ausgeglichen. Dabei passt sich der Förderbetrag der Markprämie automatisch der schwankenden Börsenerlöse an, wodurch die Vergütung über den Förderzeitraum konstant bleibt.
Alle Erzeugungsanlagen größer 100 kWp benötigen einen Direktvermarkter. Dieser muss so bestimmt sein, dass er zur Inbetriebnahme die erzeugte Energie vermarkten kann. Teilen Sie der Stadtwerke Fürstenfeldbruck Ihren Direktvermarkter vor Inbetriebnahme mit.